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   LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 197/03   

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LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 197/03 (https://dejure.org/2004,11008)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.01.2004 - 6 O 197/03 (https://dejure.org/2004,11008)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Januar 2004 - 6 O 197/03 (https://dejure.org/2004,11008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes nach Umstellung der Zusatzversorgung von einem Gesamtversorgungssystem auf ein Punktesystem; Zulässigkeit des Eingriffs in eine erdiente Rentenanwartschaft; Geltung der vom Bundesarbeitsgericht (BAG) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vbl.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Startgutschriften: Landgericht hält Systemumstellung für zulässig, fordert aber Ergänzungen bei der Feststellung der erreichten Anwartschaften

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 197/03
    Die praktische Umsetzung der Dreistufentheorie bereitet allerdings bei einem Gesamtversorgungssystem wie dem bisherigen der Beklagten Schwierigkeiten (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.03.1987 - 3 AZR 64/84).

    Im Zusammenhang mit der Ablösung von Gesamtversorgungssystemen hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 17. März 1987, Az. 3 AZR 64/84, ausgeführt, dass die Fallgestaltungen mit halb- oder volldynamischen Versorgungszusagen betreffende Rechtsprechung auch auf die variable Entwicklung des Versorgungsbedarfs bei Gesamtversorgungssystemen übertragbar ist.

    Es bedarf auch keiner vertiefenden Erörterung, ob die gegenwärtige konjunkturelle Lage im Rahmen von Zyklen der Binnen- und Weltwirtschaft als zwar lange dauernd, aber letztlich als vorübergehend angesehen werden muss, so dass die gegenwärtige Lage jedenfalls für dauerhafte Kürzungen keine Rechtfertigung abgeben könnte (vgl. Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 22.04.1986 - 3 AZR 496/83 - Seite 5 und vom 17.03.1987 - 3 AZR 64/84 - Seite 8).

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 197/03
    Das Bundesverfassungsgericht ist nach dem Beschluss vom 15.07.1998 zu § 18 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (im Folgenden: BetrAVG) im Beschluss vom 22.03.2000 (NJW 2000/3341) davon ausgegangen, dass die Beklagte ihre Satzung bis zum Ablauf des Jahres 2000 grundlegend erneuern müsse.

    Das Bundesverfassungsgericht hat schon in der Entscheidung vom 22.03.2000 - 1 BVr 1136/96 - im drittletzten Absatz beanstandet, dass eine Zunahme der Komplexität der Vorschriften der Beklagten an verfassungsrechtliche Grenzen stoßen könne, sei es, weil die Arbeitnehmer dadurch in der freien Wahl ihres Arbeitsplatzes (Artikel 12 Abs. 1 GG) in unzumutbarer Weise behindert werden, sei es, weil sich die sachliche Rechtfertigung für die Ausdifferenzierungen im Normengeflecht nicht mehr nachvollziehen lässt und somit die Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Artikel 3 Abs. 1 GG) nicht mehr gewährleistet werden kann.

    Wie bereits das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 22. März 2000, Az. 1 BvR 1136/96, ausgeführt hat, handelt es sich bei der Regelung der Zusatzversorgung der Beklagten um eine hochkomplizierte Materie.

  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 262/97

    Wirksamkeit der Berechnung der Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 197/03
    Wenn das Gesetz allerdings keine Regelung bereit hält, hat das Gericht die Lücke im Vertrag durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen (vgl. BGH v. 30. September 1998 - IV ZR 262/97 -).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 197/03
    Praktische Erfordernisse der Verwaltung und erhebliche Schwierigkeiten bei der Vermeidung der Ungleichbehandlung können zu Gunsten einer Typisierung ins Gewicht fallen (vgl. BVerfGE 63, 119/128; 87, 234/255 f.).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 197/03
    Ausgangspunkt ist zunächst, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung die Versichertenrenten und die hierauf gegründeten Anwartschaften den Schutz der Eigentumsgarantie genießen (BVerfGE 79/101, 110; 100/1,32, 44).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 197/03
    Ebenso wie bei dynamischen Versorgungsanwartschaften auch diejenigen Steigerungen als erdient gelten müssten, die erst später anwachsen, jedoch nicht auf dienstzeitabhängigen Steigerungsraten beruhen, sondern sich aufgrund variabler Bezugsgrößen auch für den bereits erdienten Teilbetrag ergeben (BAG vom 17.04.1985 - Az. 3 AZR 72/83 -, BAGE 48, 337).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 197/03
    Möglicherweise wird sich erst bei Eintritt des Versicherungsfalles feststellen lassen, ob ein Eingriff in eine erdiente Dynamik vorliegt (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2001 -3 AZR 128/01 - unter I.2. c) aa)).
  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 197/03
    Zwar gehören die rentenfernen Jahrgänge gewiss nicht zu der Rentengeneration, die vor dem 31.12.2000 in Rente gegangen ist (vgl. Urteil des BGH vom 26.11.2003 - IV ZR 186/02-).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 197/03
    Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssen aber nur dann hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht intensiv ist (vgl. BVerfGE 79/87, 100).
  • EuGH, 09.10.2001 - C-379/99

    Menauer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 197/03
    Nach der Rechtsprechung des EuGH haben jedenfalls die Zahlungen nach dem BetrAVG Entgeltcharakter für die geleistete Arbeit (vgl. zuletzt EuGH NJW 2001, 3693).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 128/89

    Schranken einer ablösenden Betriebsvereinbarung

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83

    Kürzung der Renten durch DGB-Unterstützungskasse

  • BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83

    Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • LG Karlsruhe, 09.03.2001 - 6 S 23/00

    Anspruch auf Versorgungsrente für Versicherte ; Tätigkeit im öffentlichen Dienst

  • LG Karlsruhe, 02.07.2004 - 6 O 1000/03

    Eingriff in eine erdiente Rentenanwartschaft eines im öffentlichen Dienst

    In einem weiteren Verfahren (6 O 197/03) hat die Beklagte mit Schriftsatz vom 22.12.2003 innerhalb der ihr gewährten Stellungnahmefrist Fiktivberechnungen nachgereicht.

    6 O 197/03.

    6 O 156/03, 6 O 352/03, 6 O 197/03, 6 O 286/03, 6 O 267/03, 6 O 271/03, 6 O 296/03, 6 O 436/03, 6 O 702/03, 6 O 317/03, 6 O 269/03, 6 O 283/03, 6 O 205/03, 6 O 114/03, 6 O 874/03, 6 O 982/03, 6 O 96/03, 6 O 704/03 und 6 O 706/03;.

    6 O 108/03 (371), 6 O 742/03 (396), 6 O 156/03 (393), 6 O 197/03 (360), 6 O 125/03 (366), 6 O 286/03 (417), 6 O 267/03 (360) und 6 O 436/03 (380);.

  • LG Karlsruhe, 11.03.2005 - 6 O 29/04
    In einem weiteren Verfahren (6 O 197/03) hat die Beklagte mit Schriftsatz vom 22.12.2003 innerhalb der ihr gewährten Stellungnahmefrist Fiktivberechnungen nachgereicht.

    6 0 156/03, 6 0 352/03, 6 0 197/03, 6 0 286/03, 6 0 267/03, 6 0 271/03,.

    6 0 108/03 (371), 6 0 742/03 (396), 6 0 156/03 (393), 6 0 197/03 (360),.

    Damit erfolgt nämlich eine Benachteiligung insbesondere der jüngeren Versicherten unter den rentenfernen Jahrgängen gegenüber der sonstigen Gutschrift von Versorgungspunkten (Vgl. Urt.v. 30.01.2004 im Verfahren 6 O 197/03, juris-Dokument-Nr. KORE417622004; mit Anm. Kühn/Kontusch, ZTR 2004, 181-185, und Kühn, BetrAV 2004, 283-287).

  • LG Karlsruhe, 29.07.2005 - 6 O 689/03
    In einem weiteren Verfahren (6 O 197/03) hat die Beklagte mit Schriftsatz vom 22.12.2003 innerhalb der ihr gewährten Stellungnahmefrist Fiktivberechnungen nachgereicht.

    6 O 156/03, 6 O 352/03, 6 O 197/03, 6 O 286/03, 6 O 267/03, 6 O 271/03, 6 O 296/03, 6 O 436/03, 6 O 702/03, 6 O 317/03, 6 O 269/03, 6 O 283/03, 6 O 205/03, 6 O 114/03, 6 O 874/03, 6 O 982/03, 6 O 96/03, 6 O 704/03 und 6 O 706/03;.

    6 O 108/03 (371), 6 O 742/03 (396), 6 O 156/03 (393), 6 O 197/03 (360), 6 O 125/03 (366), 6 O 286/03 (417), 6 O 267/03 (360) und 6 O 436/03 (380);.

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

    Auf die Berufungen beider Parteien wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 30. Januar 2004 - 6 O 197/03 - im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert:.
  • LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 125/03

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Unangemessene Benachteiligung der

    In einem weiteren Verfahren (6 O 197/03) hat die Beklagte mit Schriftsatz vom 22.12.2003 innerhalb der ihr gewährten Stellungnahmefrist Fiktivberechnungen nachgereicht.

    Für die rentenfernen Jahrgänge hat die Kammer festgestellt (vgl. beispielsweise Urteil vom 30.01.2004 6 0 197/03), dass dadurch eine Benachteiligung insbesondere der jüngeren Versicherten unter den rentenfernen Jahrgängen gegenüber der sonstigen Gutschrift von Versorgungspunkten erfolge.

  • LAG Niedersachsen, 25.11.2005 - 10 Sa 319/05

    Umstellung der von den verschiedenen Versorgungsanstalten des öffentlichen

    Ob dieses Prüfungsschema auf § 37 der Satzung, der lediglich die tarifliche Regelung des § 11 ATVK wiedergibt, unbesehen zu übertragen ist, erscheint fraglich (bejaht vom Landgericht Karlsruhe, 30.01.2004, 6 O 197/03 für die Startgutschriftenregelung für rentenferne Jahrgänge in §§ 79, 78 VBLS; abgelehnt von OLG Karlsruhe im Urteil vom 22.09.2005, 12 U 99/04 in der Berufungsentscheidung, offen gelassen ebenfalls vom BAG, 25.05.2004, 3 AZR 123/03, AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG - Überversorgung ).
  • LG Karlsruhe, 03.06.2005 - 6 S 32/04

    Steuerrechtliches Gnadensplitting und VBL-Bestandsrentner

    Die Kammer hat bereits vielfach ausgeführt, dass sie keine Bedenken gegen den Systemwechsel als solchen hat (vgl. z. B. Urteil vom 30.01.2004, Az.: 6 O 197/03, sub II.1.a-c., juris-Dokument-Nr. KORE417622004, mit Anm. Kühn/Kontusch, ZTR 2004, 181-185, und BetrAV 2004, 283-287).

    In Verfahren wegen Startgutschriften hat die Kammer zwar offengelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen hinsichtlich der Steuerklassenproblematik bei Eintritt des Versicherungsfalls eine unbillige Härte vorliegt und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sein werden (vgl. z. B. Urteil vom 30.01.2004, Az.: 6 O 197/03, sub II.3.b., juris-Dokument-Nr. KORE417622004, mit Anm. Kühn/Kontusch, ZTR 2004, 181-185, und BetrAV 2004, 283-287).

  • LG Karlsruhe, 16.07.2004 - 6 O 924/03

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Regelungslücke im VBL-Recht bei

    Im Übrigen hält die Kammer in ständiger Rechtsprechung den Umstellungsstichtag nicht für rechtsfehlerhaft (vgl. Kammer, Urt. 30.01.2004, 6 O 197/03, juris-Dokument-Nr. KORE417622004; mit Anm. Kühn/Kontusch, ZTR 2004, 181-185, und Kühn, BetrAV 2004, 283-287; fortgeführt und ergänzt z.B. durch Urteil vom 18.06.2004, Az. 6 O 532/03).
  • LG Karlsruhe, 21.02.2005 - 6 O 586/03

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Streitgegenstand bei bürgerlichen

    Die Kammer hat in verschiedenen Entscheidungen seit dem 30. Januar 2004 sich mehrfach im Zusammenhang mit Startgutschriften mit der Systemumstellung befasst (vgl. zunächst Urteil vom 30.01.2004, Az. 6 O 197/03; Urteil vom 18.06.2004, Az. 6 O 532/03; Urteile vom 22.10.2004, Az. 6 S 10/04 und 6 S 11/04).
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